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Meister Eckhart

im Urteil der neuzeitlichen Kirche

 

Papst Johannes der XXII. (27. März 1329)

Dem thüringischen Dominikanerbruder Eckhart (+ 18. 1. 1328) ist seit dem 27. März 1329 eine bis heute kontrovers beurteilte Inkriminierung von 28 Sätzen aus seinen lateinischen und deutschen Schriften anhängig. Sie finden sich in der Bulle ›In agro Dominico‹ des Papstes Johannes XXII. In ihr werden zwei Gattungen von Sätzen unterschieden:

„Wir haben gefunden, dass die ersten fünfzehn der erwähnten Artikel und auch die beiden letzten sowohl ihrem Wortlaut nach wie nach dem Zusammenhang ihrer Gedanken Irrtum oder das Mal der Häresie enthalten“ (invenimus primos quindecim memoratos articulos et duos etiam alios ultimos tam ex suorum sono verborum quam ex suarum connexione sententiarum errorem seu (nicht: et) labem heresis continere).

Eckhart und auch Bonaventura unterscheiden zwischen error und haeresis.

In der sog. ›Rechtfertigungsschrift‹ spricht Eckhart von „Sätzen, die gewissen Leuten als irrig und, was schlimmer ist, der Häresie verdächtig erscheinen“ (et videntur erronei quibusdam et, quod peius est, haeresim sapere. Proc. Col. n. 75, LW V, S. 275). 

Zur zweiten Gattung gehören elf Sätze, von denen gesagt wird, sie seien „übelklingend, verwegen und der Häresie verdächtig“ (male sonantes, temerarios et suspectos de heresi).

Trotz der 17 als häretisch markierten Sätze ist Eckhart nicht als Häretiker verurteilt worden. Warum?

Eckharts Widerruf

Eckhart hat, wohl in Avignon, einen Widerruf geleistet, dessen Inhalt in einer Urkunde festgehalten wurde. In der Bulle ist zu lesen:

„Wir tun kund, dass, wie durch eine öffentliche, darüber ausgefertigte Urkunde feststeht, der genannte Eckhart am Ende seines Lebens, den katholischen Glauben bekennend, die angeführten sechsundzwanzig Artikel, die gepredigt zu haben er bekannte, ferner auch alles andere von ihm Geschriebene und in Schulen wie in Predigten Gelehrte, das in den Gemütern der Gläubigen einen häretischen oder irrtümlichen und dem wahren Glauben feindlichen Sinn erzeugen könnte, soweit es diesen Sinn betrifft, widerrufen wie auch verworfen hat und es als so schlechthin und völlig widerrufen angesehen wissen wollte, als wenn er jene (Artikel) und jenes (andere) einzeln und besonders widerrufen hätte, indem er sich und alle seine Schriften und Aussprüche der Entscheidung des apostolischen Stuhles und der Unsern unterworfen hat“.

Was aber hat Eckhart widerrufen? Der Wortlaut der Bulle gibt darüber eine unmissverständliche Auskunft: Eckhart hat, „den katholischen Glauben bekennend“, das widerrufen und abgeschworen, was in den 26 Artikeln und in allem von ihm Geschriebenen und Gelehrten „einen häretischen oder irrtümlichen und dem wahren Glauben feindlichen Sinn erzeugen könnte“ . Entscheidend dabei ist der Zusatz: „soweit es diesen Sinn betrifft“ (quantum ad illum sensum).

Nur den sensus haereticus, den häretischen Sinn, bezüglich dessen, was Eckhart gelehrt hat, hat er abgeschworen, nicht seine Lehre als solche.

Zu dieser Deutung der Bulle bemerkt der Kirchenrechtler Winfried Trusen 1992: „ (Eckhart) widerrief damit keineswegs die eigene Lehre, so wie er sie intendierte, sondern nur ihre missverständliche Deutung. Aber damit gab sich das päpstliche Gericht zufrieden“ (Zum Prozess gegen Meister Eckhart S. 21).

Grund der Verurteilung

Warum hat Johannes XXII. die ausgewählten Sätze und alle Schriften Eckharts verurteilt? Die Antwort steht auch in der Bulle:

„damit ... ihr Inhalt die Herzen der Einfältigen, denen sie gepredigt worden sind, nicht weiter anstecken und bei ihnen oder anderen nicht irgendwie in Schwang kommen können“. Johannes XXII. fürchtete wohl weniger die irrigen Lehren eines Magisters, als vielmehr ihre häretische Wirkung auf die Herzen der einfältigen Leute (corda simplicium).

 

Nikolaus von Kues

Dass diese Befürchtung das hauptsächliche Motiv für die Verurteilung von Eckharts Schriften, nicht etwa seiner Person, gewesen sein dürfte, geht auch aus einer Stellungnahme des Kardinals Nikolaus von Kues hervor (+1464), der sich mit Papst Johannes XXII. gegen Eckhart stellt und wünscht,

„dass seine (Eckharts) Bücher der Öffentlichkeit entzogen würden; denn, wenn auch die Einsichtigen (intelligentes) viel Feines (subtilia) und Nutzbringendes (utilia) darin fänden, so sei das Volk doch nicht reif für das, was er oft konträr zur Gepflogenheit der anderen Gelehrten einflicht“ (Apol: h II, S. 25, Z. 9—12).

 

Nikolaus von Kues, der „kongeniale“  (Josef Koch) Interpret Meister Eckharts, hat 150 Jahre nach Meister Eckhart den deutschen Dominikaner gegenüber dem Heidelberger Theologieprofessor Johannes Wenk Herrenberg (+1460) wegen des Vorwurfs der Häresie verteidigt. Nikolaus weist die Anschuldigung der Häresie, die ihn selbst auch treffen sollte, mit Entschiedenheit zurück und bezichtigt seinerseits Johannes Wenck der Uninformiertheit bezüglich dessen, was Eckhart wirklich gesagt und geschrieben habe: „Dennoch sagte der Meister, habe er (Nikolaus) niemals gelesen, dass Eckharts Meinung nach das Geschöpf mit dem Schöpfer identisch sei. Er lobte seine Begabung und seinen Eifer“ (Aiebat tamen praeceptor se numquam legisse ipsam sensisse creaturam esse creatorem, laudans ingenium et studium ipsius).

Nikolaus von Kues besaß die Souveränität eines Denkens, das sich dem Meister Eckharts ohne Furcht vor Häresievorwürfen nähern konnte, wie etwa Äußerungen über die Gotteskindschaft in der Schrift ›De filiatione‹ beweisen:

„Nach meinem (des Cusanus) Urteil ist die Gotteskindschaft alles in allem mit der Vergöttlichung gleichzusetzen“. Der vergöttlichte Menschengeist, so Nikolaus, „habe das Leben in solcher Überfülle in sich, dass alles in ihm (wie im göttlichen Logos selbst) ewig lebe, und er somit ... selbst das Leben alles Lebenden sei. ... Gott wird dann für diesen Geist kein anderer sein und weder verschieden noch unterschieden von ihm; und keine andere ist die göttliche Vernunft, kein anderes das Wort Gottes, kein anderer der Geist Gottes. Denn alle Andersheit und Verschiedenheit liegt weit unter der Gotteskindschaft“ (R. Haubst S. 414). 

 

Enchiridion Symbolorum (Denzinger)

Es mag wohl unter dem Einfluss der entschiedenen Parteinahme des Nikolaus von Kues  für Meister Eckhart geschehen sein, dass in der deutschen Fassung des ›Enchiridion Symbolorum‹, in ›Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung‹. Von Josef Neuner S. J. und Heinrich Roos S. J. Vierte verbesserte Auflage herausgegeben von Karl Rahner S. J., Regensburg 1954, S. 113) zu lesen ist:

„Nach seinem Tod (1327 [richtig: 28.1.1328]) wurden 28 Sätze aus seinen Werken und Predigten verurteilt. Die Frage, ob er die hier vorgelegten irrigen Sätze in dem Sinn, wie sie von der Kirche verurteilt sind, auch wirklich gemeint hat, ist nicht endgültig entschieden“.

Diözese Köln (1935)

Von einigermaßen verbindlicher Relevanz ist eine kirchenamtliche Verlautbarung der Diözese Köln, jener Diözese, die unter dem Erzbischof Heinrich II. von Virneberg 1326 so nachdrücklich die Verurteilung Eckharts betrieben hatte. In dieser offiziellen Bekanntmachung vollzieht die Kölner Kirche 1934 in Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus einen bemerkenswerten Wandel. In ihr wird von einer „unschuldigen Schuld“ gesprochen, die man im 14. Jahrhundert begangen habe. Und sie preist jetzt Eckhart als

„eine der zartesten Blüten am weithinschattenden Baum der Weltkirche und eine der geistvollsten und lautersten Persönlichkeiten deutscher Katholizität“ (Amtsblatt des bischöflichen Ordinariats Berlin. Amtliche Beilage, Berlin 1935, S. 144).

Seligsprechung Heinrich Seuses (1831)

Bemerkenswerter noch als diese Berliner Erklärung ist die Tatsache, dass schon im 19. Jahrhundert, vor den Veröffentlichungen der deutschen Predigten und Traktate Meister Eckharts durch Franz Pfeiffer 1857 und der lateinischen Schriften durch Heinrich Suso Denifle 1886 eine insgeheime Entschuldung Eckharts vorgenommen wurde:  beim Akt der Seligsprechung Heinrich Seuses durch Papst Gregor XVI. am 16. 4. 1831. Heinrich Seuse (21. 3. um 1295 — 25. 1. 1366) hat in Kenntnis der Verurteilungsbulle vom 27. 3. 1329, wie Loris Sturlese (Heinrich Seuse, Das Buch der Wahrheit, Hamburg 1993, S. XV—XIX) überzeugend nachweisen konnte, Meister Eckhart in seinem ›Büchlein der Wahrheit‹ leidenschaftlich verteidigt, weshalb ihn sein Orden auf einem Generalkapitel in den Niederlanden (Maastricht oder Utrecht 1330) gemaßregelt hat. Seuse nimmt dabei „zum Teil sogar wörtlich“ (S. XV)  Bezug auf sieben Artikel (10, 22, 24, 12, 21, 13, 11) der Bulle des Johannes XXII. Seuse wird nicht gemaßregelt, es werden keine häretischen Sätze aus dem ›Büchlein der Wahrheit‹ markiert. Seuse wird vom Papst selig gesprochen.

Dominikanerorden: Meister-Eckhart-Kommission (1992)

Eine vom Generalkapitel des Dominikanerordens eingesetzte „Meister-Eckhart-Kommission“ hat 1980 „einen Vorstoß zur Ehrenrettung des inzwischen weit über Europa hinaus zu Ansehen und Hochschätzung gelangten Denkers und Mystagogen“ Eckhart unternommen. Sie kam 1992 unter der Leitung von Heinrich Stirnimann zu der Erkenntnis,

„dass eine ‹Rehabilitierung› Eckharts im juristischen Sinne sich erübrigt, da Eckhart ja nicht verurteilt wurde“ (Eckhardus Theutonicus. homo doctus et sanctus. Nachweise und Berichte zum Prozess gegen Meister Eckhart, Fribourg/Schweiz 1992, S. 279).

Erzbischof Josef Doré (2006)

Die jüngste Äußerung von kirchenamtlicher Seite kann man in der programmatischen Predigt des Straßburger Erzbischofs Josef Doré vom 31. 3. 2006 sehen. Doré spricht zunächst sein „Bedauern“ darüber aus,

„dass gegen Ende von Meister Eckharts Leben das Predigen in der Volkssprache schärfstens verurteilt wurde, als ob das einfache Volk kein Recht darauf hätte, die Botschaft des Evangeliums in einer Sprache zu empfangen, die ihm verständlich ist“.

Aus dem „Bedauern“ leitet Doré einen „Aufruf“ her:

„Möge uns Meister Eckhart durch sein Beispiel dazu anregen, unermüdlich eine Synthese anzustreben zwischen auch noch so anspruchsvoller intellektueller Forschung und ihrer Übersetzung in eine Sprache, die von der großen Mehrheit verstanden wird, eine Synthese zu suchen zwischen solidester Kenntnis, was den Glauben betrifft, und aufmerksamer Führung der Christenheit“.

Doré ist erfreut über die Jahrestagung der Meister Eckhart-Gesellschaft in Straßburg, und zeigt sich „ ganz allgemein sehr glücklich über das Interesse, das man heute Eckhart in dieser Stadt entgegenbringt, in der er so viel gegeben hat“. Er erkennt darin „vielleicht sogar ein echtes spirituelles Wiederaufleben ... Als ob sich unsere Gesellschaft jetzt zu Beginn des 21. Jahrhunderts von neuem bereit dazu fände, sich, wie Eckhart sagt, ‘auf Gott einzulassen’.

 

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